Kapitel: | Wahlprogramm 2021: Strafvollzug |
---|---|
Antragsteller*in: | Christopher Philipp (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 20.07.2020, 08:22 |
Ä1 zu A1: Wahlprogramm 2021: Strafvollzug
Text
Von Zeile 11 bis 12 löschen:
die Resozialisierung die Wiedereingliederung von Menschen in die soziale Gesellschaft vor, nachdem diese straffällig geworden sind.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 44 bis 45 löschen:
Zuständigkeit klar regelt, wobei hohe datenschutzrechtliche Standards einzuhalten sind, um die Rechte der Betroffenen wirksam zu schützen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 56 bis 57 löschen:
die sich aufgrund der Nähe von Arbeit und Wohnen in den Justizvollzugsanstalten bieten, zu nutzen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 62 bis 63 löschen:
prüfen, wie der Zugang zum offenen Vollzug für geeignete Gefangene verbessert werden kann.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 77 bis 78 löschen:
im digitalen Kommunikations- und Informationszeitalter. Auch wollen wir Besuche über Videotelefonie weiter ausbauen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 97 bis 99:
eine sehr gute Ergänzung zu der bestehenden sozialen Arbeit sein. Entsprechende Projekte sind daher in Berlin zu etablieren.
Maßnahme 2026: Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhöhen
Für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung gewährt der Staat eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist, das heißt, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erfolgt ist oder die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt wurde.
Diese Pauschale wurde im Jahre 2009 von € 11 auf € 25 erhöht. Eine weitere Anpassung ist in den Folgejahren nicht erfolgt. Diese Entschädigung erachten wir für zu gering! Es ist aus unserer Sicht dringend geboten, eine Erhöhung alsbald herbeizuführen, nachdem nunmehr bereits seit fast neun Jahren keine Anpassung erfolgt ist. Wir werden uns daher im Bundesrat für eine deutliche Erhöhung der Pauschale auf mindestens € 100 einsetzen. Nur so kann dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des § 7 Abs. 3 StrEG angemessen Rechnung getragen werden.
Alternativen zur Haft ausbauen[Zeilenumbruch]
Von Zeile 106 bis 107 löschen:
Fortbildungen mit kriminologischem Inhalt. Auch müssen die Gefängnisse ausreichende Bedingungen schaffen, damit eine vorzeitige Entlassung möglich ist.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 116 bis 117 löschen:
zum Beispiel Resozialisierung, während dieser kurzen Zeit nicht erreicht werden können.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 126 bis 127 löschen:
zwei Arbeitstagen entsprechen. Die Haftstrafe und die Kosten wären damit halbiert.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 11 bis 12 löschen:
die Resozialisierung die Wiedereingliederung von Menschen in die soziale Gesellschaft vor, nachdem diese straffällig geworden sind.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 44 bis 45 löschen:
Zuständigkeit klar regelt, wobei hohe datenschutzrechtliche Standards einzuhalten sind, um die Rechte der Betroffenen wirksam zu schützen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 56 bis 57 löschen:
die sich aufgrund der Nähe von Arbeit und Wohnen in den Justizvollzugsanstalten bieten, zu nutzen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 62 bis 63 löschen:
prüfen, wie der Zugang zum offenen Vollzug für geeignete Gefangene verbessert werden kann.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 77 bis 78 löschen:
im digitalen Kommunikations- und Informationszeitalter. Auch wollen wir Besuche über Videotelefonie weiter ausbauen.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 97 bis 99:
eine sehr gute Ergänzung zu der bestehenden sozialen Arbeit sein. Entsprechende Projekte sind daher in Berlin zu etablieren.
Maßnahme 2026: Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhöhen
Für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung gewährt der Staat eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist, das heißt, wenn in einem Strafverfahren ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens erfolgt ist oder die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt wurde.
Diese Pauschale wurde im Jahre 2009 von € 11 auf € 25 erhöht. Eine weitere Anpassung ist in den Folgejahren nicht erfolgt. Diese Entschädigung erachten wir für zu gering! Es ist aus unserer Sicht dringend geboten, eine Erhöhung alsbald herbeizuführen, nachdem nunmehr bereits seit fast neun Jahren keine Anpassung erfolgt ist. Wir werden uns daher im Bundesrat für eine deutliche Erhöhung der Pauschale auf mindestens € 100 einsetzen. Nur so kann dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken des § 7 Abs. 3 StrEG angemessen Rechnung getragen werden.
Alternativen zur Haft ausbauen[Zeilenumbruch]
Von Zeile 106 bis 107 löschen:
Fortbildungen mit kriminologischem Inhalt. Auch müssen die Gefängnisse ausreichende Bedingungen schaffen, damit eine vorzeitige Entlassung möglich ist.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 116 bis 117 löschen:
zum Beispiel Resozialisierung, während dieser kurzen Zeit nicht erreicht werden können.[Zeilenumbruch]
Von Zeile 126 bis 127 löschen:
zwei Arbeitstagen entsprechen. Die Haftstrafe und die Kosten wären damit halbiert.[Zeilenumbruch]
Kommentare